Dieses Arbeitspaket umfasst das gesamte Projektmanagement, die Qualitätssicherung, die Finanzberichterstattung und die Koordination zwischen den Projektpartnern.
Das CARE-Programm ist ein digitaler, achtmoduliger, internetbasierter Kurs zur kognitiven Verhaltenstherapie für Studierende. Es vermittelt evidenzbasierte Methoden zum Umgang mit Angstzuständen, zur Stärkung der Resilienz und des emotionalen Wohlbefindens. Die Studierenden können das Programm in ihrem eigenen Tempo absolvieren und sind somit unabhängig von Zeitplan, Ort oder verfügbaren Unterstützungsmöglichkeiten zugänglich.
Das Programm umfasst angeleitete Übungen, Reflexionsaufgaben, praktische Strategien und kulturell angepasste Inhalte für alle Partnerländer. Es wird auf einer mehrsprachigen Plattform angeboten und in den Partnerländern erprobt.
Das CONNECT Peer-Programm führt zwei strukturierte Peer-Netzwerke an Hochschulen ein:
Mithilfe von Workshops, Rollenspielen und angeleitetem Mentoring baut CONNECT nachhaltige, gemeinschaftlich getragene Unterstützungssysteme auf, die die Kompetenz im Bereich psychische Gesundheit auf dem gesamten Campus stärken.
Ziel dieses Arbeitspakets ist es, die Sichtbarkeit, Verbreitung und langfristige Wirkung von CARE+CONNECT sicherzustellen. Arbeitspaket 4 (WP4) konzentriert sich darauf, die Projektergebnisse Hochschulen, politischen Entscheidungsträgern und der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Zu den wichtigsten Ergebnissen zählt der CARE+CONNECT-Implementierungsleitfaden, der die Übernahme und Nachhaltigkeit des Projektansatzes über die Projektlaufzeit hinaus unterstützt. WP4 umfasst außerdem Kommunikationsaktivitäten, die Einbindung von Interessengruppen und Strategien zur Ergebnisverwertung, um die Reichweite und Wirkung des Projekts auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene zu maximieren.
Von der Europäischen Union finanziert. Die geäußerten Ansichten und Meinungen entsprechen jedoch ausschließlich denen des Autors bzw. der Autoren und spiegeln nicht zwingend die der Europäischen Union oder der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA) wider. Weder die Europäische Union noch die EACEA können dafür verantwortlich gemacht werden.